Steuerbüro

Wolfgang A. KETTELACK

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Aktuell


22.02.2024

Vertragsverletzungsverfahren: Entscheidungen zu Deutschland

Die Europäische Kommission hat vier Entscheidungen im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gefällt. Die Verfahren betreffen die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, das EU-Emissionshandelssystem, die gemeinsame Ladegerät-Richtlinie und die grenzüberschreitende Anerkennung der Kfz-Versicherungsrichtlinie.

Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Mit der Gesetzgebung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC7) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2023 neue Steuertransparenzregeln für Transaktionen auf digitalen Plattformen eingeführt. Damit können die Mitgliedstaaten besser erkennen, in welchen Fällen Steuern zu zahlen sind. Darüber hinaus führte DAC7 ab dem 1. Januar 2024 strengere Regeln für gemeinsame Prüfungen zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung im Allgemeinen ein. Alle Mitgliedstaaten mussten die vollständige Umsetzung dieser neuen Vorschriften für gemeinsame Prüfungen in ihr nationales Recht melden und die Kommission bis Ende 2023 informieren. Deutschland und Polen haben jedoch die Umsetzung dieser Bestimmungen nicht mitgeteilt.

EU-Emissionshandelssystem

Die Überarbeitung der Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem (EU EHS) und die überarbeiteten EU EHS-Regeln für den Luftverkehr traten im Mai 2023 in Kraft. Mit diesen Änderungen werden die bestehenden EU-EHS-Vorschriften gestärkt, das EHS auf den Seeverkehr ausgedehnt und die Kohlenstoff-Bepreisung in neuen Wirtschaftssektoren eingeführt. Geschaffen wird ein separates neues Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr und Kraftstoffe, die in Branchen mit geringen Emissionen verwendet werden. Mit den neuen Vorschriften wird auch ein sozialer Klimafonds eingerichtet, der aus den ETS-Einnahmen finanziert wird, um sicherzustellen, dass der Übergang für alle gerecht ist.

Die Mitgliedstaaten arbeiten an den Umsetzungsmaßnahmen, aber bisher haben 26 Mitgliedstaaten, auch Deutschland, die vollständige Umsetzung der Richtlinie und der neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht nicht bis zum 31. Dezember 2023 mitgeteilt.

Gemeinsame Ladegeräterichtlinie

Die Gemeinsame Ladegeräterichtlinie harmonisiert die Ladelösungen für elektronischen Geräten auf dem EU-Markt. Sie gewährleistet Interoperabilität durch die Einführung von USB-C als gemeinsamen Ladeanschluss. Die Richtlinie stellt außerdem sicher, dass der Verkauf von Ladegeräten vom Verkauf elektronischer Geräte entkoppelt wird und die Verbraucher über die Ladeleistung informiert werden. Sie ebnet auch den Weg für harmonisierte drahtlose Ladelösungen. Deutschland und mehrere andere Mitgliedstaaten haben ihre nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Ladeinfrastrukturrichtlinie nicht bis zum 28. Dezember 2023 mitgeteilt.

Kfz-Versicherungsrichtlinie: Schutz von Geschädigten bei Insolvenz des Versicherers

EU-Regelungen stärken den Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen in der gesamten EU. In der entsprechenden Richtlinie wird der Umfang dieses Schutzes präzisiert, die Kontrolle der Kfz-Haftpflichtversicherung erleichtert und ein Mechanismus zur Entschädigung von Opfern im Falle der Insolvenz des verantwortlichen Versicherers eingeführt. Außerdem erleichtert sie den Versicherungsnehmern den Wechsel zwischen den Versicherern, indem sie die gleiche und nicht diskriminierende Behandlung von Schadenverlaufsaufstellungen sicherstellt. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Vorschriften erlassen, um dieser Richtlinie bis zum 23. Dezember 2023 nachzukommen. Deutschland und andere Mitgliedstaaten haben der Kommission die vollständige Umsetzung dieser Richtlinie nicht bis zum 23. Dezember 2023 mitgeteilt.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.01.2024