Steuerbüro

Wolfgang A. KETTELACK

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Aktuell


02.01.2024

Höherer Mindestlohn: Minijob-Grenze steigt auf 538 Euro

Ab 2024 wird der Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt dadurch auf 538 Euro. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten und ist für Beschäftigte in einem Minijob genauso wie für Beschäftigte mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob mindestens zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von aktuell 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob. Demzufolge erhöht sich diese ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze steigt auf 6.456 Euro.

Minijob-Zentrale, Pressemitteilung vom 21.11.2023